Nehmen wir mal das Marmeladenbrot, welches — wenn es mal herunterfallen sollte — seltsamerweise immer auf die beschmierte Seite fällt. Und die Tatsache, dass das irgendetwas mit der Anziehungskraft der Erde oder gar mit dem zusätzlichen Gewicht der Marmelade, die das Brot in jedem Fall auf die Marleladenseite lenke ist natürlich viel zu komplizert! Einfacher erscheint hingegen Murphys Gesetz Nr. 1: »Was schiefgehen kann, geht auch schief!«
Somit dürfe man auch gar nicht erst daran zweifeln, ob das Brot überhaupt fällt. Nach Murphy müsse daher gelten: Das Brot fällt auf jeden Fall. (Hach, ein Wortspiel — was bin ich mal wieder lustig heute! ;-) )
Wenn man Murphys Gesetz allerdings beweisen möchte, geht gemäß dem »Gesetz« auch das schon wieder schief: Das Marmeladenbrot fällt eben nicht auf die beschmierte Seite, wenn es denn herunterfällt. Besser noch: Das Brot wird gar nicht erst herunterfallen. Genau an dieser Stelle ist etwas nicht schiefgegangen, was wiederum gegen Murphys Gesetz verstößt. Und damit ist doch wieder etwas schiefgegangen: Nämlich der Versuch, das »Gesetz« zu beweisen. Und nun stimmt es doch wieder: Denn es ist ja was schiefgegangen, ganz nach Murphys Gesetz. Dadurch, dass etwas schiefgegangen ist, ist die Einhaltung dann wiederum gelungen, was aber leider bedeutet, dass... (Und so weiter, den Lesern erspare ich besser den Rest)
Fazit: Es handelt sich also um ein sehr amüsantes Paradoxon.